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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Synova Academy
1. Anmeldung
Anmeldungen sind in jedem Fall schriftlich vorzunehmen und werden regelmäßig in
der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag zwischen dem bzw. der
Anmeldenden und der Synova kommt mit der Anmeldebestätigung zustande.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme an Kursen zur Vorbereitung auf einen öffentlich-rechtlichen IHK-Ab-
schluss setzt voraus, dass der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen gemäß
der geltenden Zulassungsvorschriften erfüllt. Der zeit- und sachgerechte Nachweis
dieser Voraussetzungen und die ordnungsgemäße Prüfungsanmeldung liegen im
Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Kann der Teilnehmer
keine Prüfungszulassung erwirken oder wird ihm die Zulassung zu einem späteren
Zeitpunkt aberkannt, so ist die Erstattung der Teilnahmegebühr sowie Schadensersatz
ausgeschlossen.
3. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr wird für alle Kurse zu Beginn der Veranstaltung fällig. Die
Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter zu erfolgen. Erscheint ein
Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Teilnehmer zur Zahlung der vollen
Teilnahmegebühr verpflichtet. Kosten für Literatur und zusätzliche Lernmaterialien
sowie anfallende Prüfungsgebühren der IHK sind in der Teilnahmegebühr nicht ent-
halten. Bei Zahlungsverzug kann der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen
werden.
4. Einzugsverfahren
Die Teilnahmegebühr wird ausschließlich durch Barzahlung entrichtet oder im Last-
schriftverfahren eingezogen. Der Teilnehmer erteilt hierzu eine entsprechende Ein-
zugsermächtigung. Bei unberechtigtem Widerruf, falschen Angaben zur Bankver-
bindung oder nicht gedecktem Konto fallen für den Teilnehmer neben den fälligen
Kursgebühren zusätzlich noch Bearbeitungs- und Bankgebühren an. Der hierdurch
in Verzug geratende Teilnehmer ist verpflichtet, die fälligen Gebühren innerhalb
einer Woche zu entrichten.
5. Schriftform
Anmeldung, Rücktritt, Kündigung und sonstige Vereinbarungen bedürfen grundsätz-
lich der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
Änderungen der Privatanschrift und/oder der Bankverbindung sind sofort schriftlich
mitzuteilen.
6. Rücktritt, Kündigung
Sofern die Kursangaben keine abweichenden Regelungen enthalten, wird dem Teil-
nehmer ein Rücktrittsrecht bis 2 Wochen vor Kursbeginn eingeräumt. Der Rücktritt
muss hierzu vom Teilnehmer in schriftlicher Form fristgerecht bis 2 Wochen vor
Kursbeginn geltend gemacht werden. Tritt ein Teilnehmer nach der Rücktrittsfrist
zurück, fallen die Kursgebühren in voller Höhe an. Eine Kündigung während des
laufenden Kurses ist ausgeschlossen.
Bei Rücktrittserklärung und Kündigung ist der Eingang bei der Synova maßgebend.
Die Synova behält sich als Veranstalter ein Rücktrittsrecht aus organisatorischen
Gründen vor. Hiervon kann sie bis einen Tag vor Kursbeginn Gebrauch machen. Sie
kann in diesem Fall einen Ersatztermin vorschlagen. Sollte zu diesem Zeitpunkt be-
reits die Teilnahmegebühr gezahlt worden sein, wird diese unverzüglich erstattet.
Die Anmeldegebühr wird nur erstattet, wenn die Synova von ihrem Rücktrittsrecht
Gebrauch macht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Absage, Ausfall und Verlegung von Veranstaltungen
Programmänderungen, Verlegung oder Absetzung von Veranstaltungen bleiben
vorbehalten. Von der Synova nicht zu vertretender Unterrichtsausfall berechtigt
nicht zu Abzügen von der Teilnahmegebühr. Ein Unterschreiten der Mindestteil-
nehmerzahl kann zur vorzeitigen Beendigung des Kurses führen; die Teilnahme-
gebühr berechnet sich dann anteilmäßig im Verhältnis zwischen geleisteten und
berechneten Unterrichtsstunden. Schadensersatz ist im Falle der Kursabsage, der
Kursverschiebung oder eines Kursabbruchs wegen Unterschreiten der Mindestteil-
nehmerzahl ausgeschlossen.
8. Pflichten
Die Synova verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass die Kenntnisse, die zum Er-
reichen des Bildungsziels notwendig sind, vermittelt werden. Der Teilnehmer ver-
pflichtet sich, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die notwendigen Kennt-
nisse zu erwerben. Er bzw. sie verpflichtet sich ferner, den Unterricht nicht zu
stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und Anweisungen der
verantwortlichen Mitarbeiter der Akademie sowie ihrer Dozenten nachzukommen.
Bei Verletzung der Teilnahmepflichten kann der Teilnehmer von der weiteren
Teilnahme am Unterricht ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Evtl. ent-
standene Schäden hat der Teilnehmer in voller Höhe zu tragen.
9. Haftung
Die Haftung der Synova für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist ausge-
schlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahr-
lässigen Verhalten der Synova oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.
10. Datenspeicherung
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung
der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung
sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher
Weiterbildung einverstanden.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leverkusen. Sollten einzelne Bestandteile des
Vertrages nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sein, so bleibt der
Vertrag im übrigen wirksam.
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