Prüfungsordnung

Nachfolgend finden Sie die Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer zu Köln
für den Werbefachwirt. Prüfen Sie bitte im Vorfeld dieZulassungsvoraussetzungen, die
Sie im §2 der Prüfungsordnung finden.

 

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildung Werbefachwirt/in

Die Industrie und Handelskammer zu Köln erlässt auf Grund des Beschlusses des Berufs-
bildungsausschusses vom 25. Oktober als zuständige Stelle nach § 46 Absatz 1 in Verbin-
dung mit § 41 Satz 2-4 und § 58 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August
1969 (BGBL. I, S. 1112), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20. Juli 1995 (BGBL. I S.
946, 947), folgende besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum Werbefachwirt/in.


§1 Zulassungsvoraussetzungen
(1)








Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Werbekaufmann und eine weitere
Berufspraxis von mindestens zwei Jahren im Bereich der Werbeplanung, -organi-
sation oder -durchführung oder

2. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem sonstigen anerkannten Ausbil-
dungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindesten drei Jahren im Bereich der
Werbeplanung, -organisation oder -durchführung.
(2)



Falls die Voraussetzungen gemäß Abs. 1 Nr. 1 und 2 nicht vorliegen, muss der Prü-
fungsbewerber eine mindestens sechsjährige Tätigkeit im Bereich der Werbung nach-
weisen, davon mindestens drei Jahre im Bereich der Werbeplanung, -organisation
oder -durchführung.
§ 2 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung
(1)






Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer:
1. Allgemeine Werbelehre
2. Kommunikationsmittel
3. Media
4. Marketing
5. Recht
6. Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen
(2) Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
 
§ 3 Schriftliche Prüfung
In allen Prüfungsfächern ist eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht anzufertigen. Die Bear-
beitungsdauer beträgt für die Fächer 1.-4. je 120 Minuten, für die Fächer 5. und 6. je 90
Minuten.
 
§ 4 Mündliche Prüfung
(1)



Das in § 2 Abs. 1 genannte Prüfungsfach 1, Allgemeine Werbelehre, ist auch münd-
lich zu prüfen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, in welchen der anderen schriftlich
geprüften Prüfungsfächer der einzelne Prüfungsteilnehmer zusätzlich mündlich ge-
prüft wird.
(2)

Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prü-
fung in mehr als einem Prüfungsfach keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden.
(3)

Die mündliche Prüfung wird als Einzel- oder Gruppenprüfung in Form eines freien
Prüfungsgesprächs durchgeführt. Sie dauert je Prüfungsteilnehmer ungefähr 30 Min.
 
§ 5 Gesamtergebnis der Prüfung
(1)

Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsfächern mindestens ausreichende
Leistungen erzielt wurden.
(2)

Der Durchschnitt aus der Bewertung der einzelnen Prüfungsfächer ergibt die Ge-
samtnote.
 
§ 6 Prüfungsanforderungen
Die Prüfung erstreckt sich auf die nachfolgenden Sachgebiete in den genannten Prüfungs-
fächern:
 
1. Allgemeine Werbelehre
1.1. Kommunikationstheorie
1.2. Psychologie/Soziologie in der Werbung
1.3. Aufgaben der Werbung: Leistungen und Grenzen
1.4.

Organisation der Werbung: Werbungtreibende, Werbemittler (Agenturen und
Berater), Werbungausführende (Medien, Druckereien, Messeveranstalter, etc.)
1.5. Werbemechanismen: Werbewirkung, Werbeerfolg, Werbekontrolle
1.6. Werbekonzeption: Briefing, Aufbau der Konzeption
1.7. Werbeetat
1.8.

Werbearten: Klassische Werbung, Print, elektronische Medien (inkl. Multimedia),
VKF, PR, Sonderformen
1.9.




Spezifische Werbung: Produktwerbung, Markenartikelwerbung, Konsumgüter-
werbung, Investitionsgüterwerbung, Dienstleistungswerbung, institutionelle
Werbung, Social Advertising, Imagewerbung, CI, CD und deren Inhalte wie:
Produktanalyse, Marktanalyse, Werbeanalyse, Werbestrategie, Markenführung
und -pflege
1.10.

Werbeformen: Einzelwerbung, Gemeinschaftswerbung, Verbundwerbung,
lokale/regionale/nationale Werbung, internationale Werbung (Global Advertising)
1.11. Sonderformen: Product Placement, Sponsoring, Event-Marketing
1.12. Marktforschung und Werbeforschung
 
2. Kommunikationsmittel
2.1.

Arten der Kommunikationsmittel: Einzelwerbemittel, Massenwerbemittel
und deren Planung und Wirkungsmechanismen
2.2. Kommunikationsmittel für Print-Medien
2.3. Kommunikationsmittel für elektronische Medien (inkl. Multimedia)
2.4. Kommunikationsmittel für Direkt/Aktions-Medien
2.5.


Gestaltung/Kreation/Text: Corporate Design, Konstante und variable
Werbeelemente, Text (Elemente, Inhalte, Typografie), Scribble, Layout,
elektronische Medien
2.6.

Produktion: Organisatorische Abwicklung, Print-Medien (Drucktechniken,
Druckvorlagen, Konfektionierung), elektronische Medien
2.7.





Durchführung von kommunikativen Maßnahmen
Werbeobjekt (Produkt, Marke, Unternehmen), Beschaffung und Auswertung
von Markt-, Verbraucher-, Produkt- und Konkurrenzdaten, Zielgruppen,
Strategien (Copy-Strategie, Media-Strategie), Werbekonzeptionen, 
Realisieren der Kommunikations-Ideen, Planung, Verwaltung, Kontrolle des
Werbebudgets, Terminplanung, Werbeerfolgskontrolle
2.8. Kommunikationstechniken, Kreativitätstechniken, Präsentationstechniken
 
3. Media
3.1. Marktanalyse/Konkurrenzanalyse, Konkurrenzsituation, Werbeaufwendungen
3.2. Media-/Zielgruppen-Analyse, Media-Studien, Werbeträger-/Werbemittelforschung
3.3.

Media-Strategie: Zielsetzung, Zielgruppe(n), Media-Selektion (klassische und
neue Medien), Werbedruck, Regionalität, Saisonalität
3.4. Media-Planung: Detail-Selektion, Plan-Konzeption, Leistungsbewertung, Streuplan
3.5. Media-Durchführung
3.6. Media-Abrechnung
3.7. Möglichkeiten des EDV-Einsatzes
4. Marketing
4.1.


Grundlagen des Marketings
Konsumgütermarketing, Investitionsgütermarketing,
Dienstleistungsmarketing, Sozialmarketing
4.2. Marketing-Organisation und -Planung
4.3.

Informations- und Verhaltensgrundlagen des Marketing, Konsumentenverhalten,
Gewinnung und Verarbeitung von Informationen für das Marketing
4.4.

Marketing-Mix
Produktpolitik, Preispolitik, Distributionspolitik, Kommunikationspolitik
4.5. Entwicklung einer Marketing-Konzeption
 
5. Recht
5.1.

Werbe- und Wettbewerbsrecht
UWG, Rabattgesetz, Zugabeverordnung, sektorale Sondervorschriften
5.2.  Warenzeichen- und Urheberrecht
5.3. Vertragsrecht: Liefer- und Leistungsverträge, Agenturverträge
5.4. Handelsrecht
5.5.  Internationales Werberecht (unter Berücksichtigung der EU)
5.6. Grundlagen des Arbeitsrechts
 
6. Betriebs- und volkswirtschaftliche Grundlagen
6.1. 




Betriebswirtschaftslehre
Aufgaben, Ziele, Begriffsbestimmung, Rechtsformen der Unternehmen;
betriebliche Funktionen (Beschaffung, Lagerhaltung, Produktion, Absatz,
Finanzierung, Investitionen), Kosten- und Leistungsrechnung, Betriebs-
wirtschaft in der Werbe- und Kommunikationswirtschaft
6.2.















Volkswirtschaftslehre
Wesen, Aufgaben, Grundbegriffe (Güter, Wirtschaft, Haushalte, Unternehmen,
Staat, Produktion, Konsum, Investition), Wirtschaftssystem/Wirtschaftskreisläufe,
(Freie Marktwirtschaft, soziale Marktwirtschaft, volkswirtschaftliche Gesamt-
rechnung, Einkommensarten und -verteilung, Bruttosozialprodukt etc.)

Märkte/Marktformen (Angebot und Nachfrage, Marktgleichgewicht/Marktungleich- gewicht, Funktion von Preis und Wettbewerb etc.)

Geld, Konjunktur, Wachstum, Außenwirtschaft (Gelddefinition, Inflation/Deflation,
Auswertung des Geldes, Zahlungsbilanz, internationale Wirtschaftsbeziehungen,
Konjunkturzyklen, „Magisches Viereck”)

Bedeutung der Werbewirtschaft und der Volkswirtschaft (Größenordnung,
Medien, Werbeagenturen als Dienstleistungsunternehmen, Werbung und
Konjunktur etc.)
 
§ 7 Inkrafttreten
Diese Neufassung der besonderen Rechtsvorschriften tritt am 25. Oktober 1996 in Kraft.
Gleichzeitig treten die Besonderen Rechtsvorschriften in ihrer Fassung vom 1. September
1980 außer Kraft.

 

Haftungsausschluss:
* Die Wiedergabe der Rechtsvorschriften erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewähr-
leistung. Wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die zuständige IHK.