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1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle uns erteilten Aufträge gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Entgegenstehende AGB´s des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.
 
2. Präsentation
Jegliche - auch teilweise - Verwendung, von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses
vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie
urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt
auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der
unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen
Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme
eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten
und Leistungen.
3. Abwicklung von Aufträgen
3.1 Von uns übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber
nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Original-
illustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen um die nach dem Vertrag
geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht
besteht nicht. Zur Auf- bewahrung sind wir nicht verpflichtet.
4. Auftragserteilung an Dritte
4.1 Wir sind berechtigt, die uns übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu
beauftragen.
4.2 Wir sind berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung wir
vertragsmäßig mitwirken, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber
erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
4.3 Aufträge an Werbeträger erteilen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Werden
Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nicht-
erfüllung der Rabatt- oder Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort fällig
wird. Für mangelhafte Leistung der Werbeträger haften wir nicht.
5. Lieferung, Lieferfristen
5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur
Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Ver-
zögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.
5.2 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten
(z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
5.3 Von uns zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tonge-
staltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit
schriftlich von uns bestätigt wird.
5.4 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies
ausdrücklich vereinbart ist.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer
hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende
Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
6.2 Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am
Erscheinungstag verbindlich.
6.3 Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung
fällig.
6.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns
das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an unseren
Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger
Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.
7. Nutzungsrechte
7.1 Wir werden unserem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender,
Rechnungen alle für die Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen erforderlichen
Nutzungs- rechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder
sich aus den für uns erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllen wir
unsere Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet
der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüber
hinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf unserer Zustimmung.
7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang
der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.
8. Gewährleistung, Haftung
8.1 Von uns gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt,
in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich
nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige,
bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
8.2 Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb
angemessener Zeit zu.
8.3 Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen
Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht
bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Falle ist die Haftung auf typische
und vorhersehbare Schäden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haften wir für
Schadensersatzansprüche jeder Art ferner nicht bei grob fahrlässiger Verletzung nicht
wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen.
Schadensersatzansprüche jeder Art gegenüber Unternehmern sind auf den Ausgleich
typischer und vorhersehbarer Schäden beschränkt.
9. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist das für unseren Sitz zuständige Gericht als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
 
Stand 01.01.2008
 
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